Kostenlose Pflegeberatung
für die Betreuung im eigenen Zuhause
Was müssen Sie tun, damit ihr Pflegegeld nicht gestrichen wird?
Um Ihr Pflegegeld weiterhin zu erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch mit einer qualifizierten Pflege- oder Gesundheitsfachkraft durchführen. Ich bin vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen (GKV) zertifiziert worden Beratungseinsätze gemäß § 37.3 SGB XI durchzuführen.
Wenn Sie sich nicht regelmäßig von einem qualifizierten Experten beraten lassen, kann Ihnen das Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse gekürzt oder gar gestrichen werden. Damit Ihnen das nicht passiert, komme ich, Pflegeberaterin Evelin Haas, zur Beratung in Ihre Häuslichkeit.
Anerkannte und unabhängige Pflegeberatungsstelle
100% Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Zur Sicherung der Fortzahlung des Pflegegeldes
Individuelle Pflegeberatung
Die Pflegeberatung ist für mich eine Herzensangelegenheit. Ich weiß wie wichtig es für Betroffene ist, dass Pflegeberater*innen sich Zeit nehmen und auf individuelle Fragen und Bedürfnisse eingehen sollten. Und ich weiß, dass Pflegebedürftige meist gerne von derselben Pflegeberaterin / demselben Pflegeberater betreut werden möchten. Daher lege ich dabei besonderen Wert auf persönliche und verlässliche Beratung sowie Hilfestellung
Bei mir sind Sie in guten Händen, denn ich kenne mich aus in
Finanzierung / Leistung der Pflegekassen
• Pflegegrade
• Umbau der Wohnung
• Rechtliche Aspekte
• Pflegehilfsmittel
• Verhinderungspflege
• Betreuungs- und Entlastungsleistungen
• Entlastung von pflegenden Angehörigen
• Berufliche Auszeit für pflegende Angehörige
• Wohnraumanpassung
• Hilfsmittel
Praktische Hilfe
• Ernährung
• Positionswechsel
• Krankheitsbilder und Medikamente
• Präventionen z.B. Sturzprophylaxe
• Reha/Therapie Maßnahmen
• Vorbeugung von Gesundheitsproblemen
• Organisation der Pflege
• Qualität der Pflege
• Hausnotruf
• Hauswirtschaft
Vereinbaren Sie einen Beratungsbesuch
Ihre Pflegekasse will darüber informiert werden, ob Ihre Pflegesituation sich geändert hat oder ob pflegefachliche Unterstützungen erforderlich sind. Die Qualität der häuslichen Pflege soll somit sichergestellt werden. Sie erfahren in meinem Beratungsbesuch welche Hilfestellungen es gibt. Ihre Pflegekasse übernimmt diese Kosten, so dass Sie ausschließlich das Beratungsformular als Nachweis
unterschreiben müssen.
Vorteile der Pflegeberatung
Es wäre falsch, die Pflegeberatung lediglich als „notwendiges Übel“ zu betrachten, welches – je nach Pflegegrad – halbjährlich oder vierteljährlich durchgeführt werden muss.
Die Pflegeberatung dient dazu, Ihren Hilfebedarf individuell einzuschätzen und Ihnen eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. Welche Betreuungsleistungen bekommt man bei körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen, z. B. bei Demenz?
Sie profitieren von meiner professionellen und neutralen Beratung Ich berate Sie individuell, praxisnah und kümmere mich um die Abwicklung mit der Pflegekasse
Aufgaben der Pflegeberatung
Die Pflegeberatung dient dazu, Sie über Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung zu informieren. Sie kann auch die Grundlage für den Gutachter Besuch zur Einstufung in den Pflegegrad bilden. Nach Erhalt eines Pflegegrades kann (und sollte) der Pflegeberatungsanspruch erneut genutzt werden, um den genauen Betreuungsbedarf zu ermitteln und eine bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Ablauf der Pflegeberatung
Beim Beratungsbesuch wird zunächst die Pflege sowie Betreuungssituation allgemein eingeschätzt. Ich mache mir vor Ort ein eigenes Bild.
Ihre Aufgabe ist es zu beurteilen, ob Ihre Pflege und Betreuung durch Ihre pflegende Angehörige sichergestellt ist.
Ich besuche Sie zu Hause, damit ich mir ein umfassendes Bild von Ihrer aktuellen Pflegesituation machen und Ihnen konkrete Vorschläge für mögliche Verbesserungen unterbreiten kann. Sie müssen sich dabei um (fast) nichts kümmern.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir und planen Sie etwas Zeit für das persönliche Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause zusammen mit Ihrer Pflegeperson ein. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI dauert maximal 45 Minuten.
Ich fülle die erforderlichen Formulare aus und kümmere mich um die Abwicklung mit der Pflegekasse. Der Beratungsbesuch ist für Sie völlig kostenlos.
Die Kosten werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bzw. der privaten Krankenversicherung übernommen.
Komme ich zu der Einschätzung, dass die Situation nicht gesichert ist, so kann ich Maßnahmen empfehlen, welche die häusliche Situation verbessern.
Je nach Situation können sinnvolle bzw. erforderliche Maßnahmen zum Beispiel der Einsatz von Entlastungsbeitrag (125,- € /Monat, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, der Bezug von Sachleistungen oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren sein.
Unterschiede in der Pflegeberatung
Der Begriff „Pflegeberatung“ wird oft synonym für zwei unterschiedliche Beratungsleistungen
verwendet. Dabei gilt es hierbei zwischen der allgemeinen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie dem „Beratungseinsatz“ bzw. „Beratungsbesuch“ nach § 37.3 SGB XI zu unterscheiden.
Während die allgemeine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI freiwillig ist, besteht gegebenenfalls eine Verpflichtung zum „Beratungseinsatz“ bzw. „Beratungsbesuch“ nach § 37.3 SGB XI.
Fristen in der Pflegeberatung
Streng genommen gibt es keine Fristen zur Pflegeberatung, sondern Fristen zum Beratungsbesuch. Denn in der Praxis besteht bei dem Begriff „Pflegeberatung“ häufig eine mangelhafte begriffliche Präzisierung.
Fristen zum Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI
Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 oder höher sind dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen, sofern sie Pflegegeld beziehen und die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Dienstleister durchgeführt wird. Erfolgt der Beratungseinsatz nicht, oder wird er nicht nachgewiesen, so kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Die Pflegekasse weist Pflegebedürftige per Brief auf die Verpflichtung zum Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI hin. Die Beratung muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden.
Wird die Frist versäumt, so droht eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent, bei einer weiteren Fristversäumnis kanndas Pflegegeld auch komplett gestrichen werden.
Frequenz und Fristen des Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflegegrad 1 | Nicht verpflichtend | 1 x pro Halbjahr möglich |
Pflegegrad 2 | Nicht verpflichtend | 1 x pro Halbjahr möglich |
Pflegegrad 3 | Nicht verpflichtend | 1 x pro Halbjahr möglich |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr -Stichtag | 31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12. |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr -Stichtag | 31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12. |
Wie kann ich ihnen helfen?
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung entweder das Kontaktformular oder tragen Ihren Terminwunsch in meinen Kalender ein.
Ihre Evelin Haas