CURANDI – Ihre unabhängige Pflegeberatungsstelle in Bad Hersfeld für kostenfreie Pflegeberatung nach § 37.3 und § 7a SGB XI
Individuelle Beratung zu Pflegegeld, Leistungen und Versorgung – verständlich, strukturiert und persönlich.
Die Beratungen werden in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Anerkannte und unabhängige Pflegeberatungsstelle

100% Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Zur Sicherung der Fortzahlung des Pflegegeldes
So sichern wir gemeinsam Ihre Pflegeleistungen – achtsam, rechtssicher und persönlich
Damit Sie Ihr Pflegegeld dauerhaft erhalten, ist eine regelmäßige Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft gesetzlich vorgeschrieben – gemäß § 37.3 SGB XI.
Als vom Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) zertifizierte Pflegeberaterin biete ich Ihnen diese Beratungseinsätze persönlich in Ihrer vertrauten Umgebung in Bad Hersfeld und Umgebung an.
Alternativ begleite ich Sie auch digital – wenn uns eine größere Entfernung trennt oder Sie eine flexible Lösung bevorzugen.
Beratungseinsatz / Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI)
Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Pflegegeld bezogen wird: • Pflegegrad 2; 3 & 4 – alle 6 Monate • Pflegegrad 5 – alle 3 Monate. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den individuellen Hilfebedarf regelmäßig einzuschätzen.
Gesetzliche Vorgaben zum Beratungsbesuch – was Sie wissen sollten
Der Begriff „Pflegeberatung“ wird im Alltag häufig ungenau verwendet und kann zu Missverständnissen führen. Streng genommen beziehen sich gesetzliche Fristen nicht auf die allgemeine Pflegeberatung, sondern ausschließlich auf den sogenannten Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI.
Pflegegeldempfänger*innen mit Pflegegrad 2 oder höher sind verpflichtet, diesen Beratungsbesuch regelmäßig wahrzunehmen – vorausgesetzt, die Pflege wird nicht durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine professionelle Einrichtung übernommen.
Die Pflegekasse informiert schriftlich über diese Verpflichtung. Der Beratungsnachweis muss dort fristgerecht eingereicht werden – andernfalls drohen finanzielle Einbußen:
🔸 Bei erster Fristversäumnis: Kürzung des Pflegegeldes um 50 % 🔸 Bei weiterer Versäumnis: vollständige Streichung des Pflegegeldes
Ablauf der Pflegeberatung § 37.3 SGB XI (Beratungseinsatz)
Pflegeberatung mit Herz und Fachkompetenz
Ein Beratungsbesuch bei CURANDI beginnt stets mit einem offenen Blick auf Ihre aktuelle Pflegesituation. In Ihrem vertrauten Zuhause nehme ich mir Zeit, Ihre Versorgung und Betreuung liebevoll und achtsam einzuschätzen. Es geht nicht nur um Zahlen oder Pflegestufen – sondern um Sie, Ihre Angehörigen und das Miteinander, das die tägliche Pflege trägt.
Dabei begleite ich Sie dabei, zu erkennen, ob Ihre pflegende Bezugsperson die Versorgung sicherstellen kann und ob zusätzliche Unterstützung hilfreich wäre. In diesem Rahmen entstehen konkrete Vorschläge zur Verbesserung und Entlastung – abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
Sie brauchen sich dabei um (fast) nichts zu kümmern. Alles, was es braucht, ist ein bisschen Zeit, die wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch verbringen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und planen Sie den Besuch mit Ihrer Pflegeperson ein. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten – kann aber viel Klarheit und neue Möglichkeiten eröffnen.
Als zertifizierte Pflegeberaterin fülle ich die erforderlichen Formulare aus und übernehme die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Für Sie ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI völlig kostenfrei – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse oder private Krankenversicherung bereits ab Pflegegrad 1.
Sollte ich zu der Einschätzung kommen, dass Ihre häusliche Pflegesituation nicht gesichert ist, bespreche ich mit Ihnen individuelle Möglichkeiten zur Verbesserung. Je nach Bedarf können das z. B. sein:
-
der Einsatz des monatlichen Entlastungsbetrags (131 €)
-
Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Entlastung der Angehörigen
-
der Bezug von Sachleistungen
-
oder gezielte Wohnraumanpassungen zur Barrierefreiheit und Sicherheit. Alles, was es dafür braucht, ist ein wenig gemeinsame Zeit – ganz in Ruhe und mit Raum für das, was Ihnen wirklich wichtig ist. Ich bin bei Ihnen. Mit Herz, Achtsamkeit und Klarheit.
Damit Sie Ihr Pflegegeld dauerhaft erhalten, ist eine regelmäßige Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft gesetzlich vorgeschrieben – gemäß § 37.3 SGB XI.
Als vom Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) zertifizierte Pflegeberaterin biete ich Ihnen diese Beratungseinsätze persönlich in Ihrer vertrauten Umgebung in Bad Hersfeld und Umgebung an.
Alternativ begleite ich Sie auch digital – wenn uns eine größere Entfernung trennt oder Sie eine flexible Lösung bevorzugen.
So sichern wir gemeinsam Ihre Pflegeleistungen – achtsam, rechtssicher und persönlich
In der kostenfreien Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI stelle ich sicher, dass:
- Ihr Pflegebedarf korrekt und individuell eingeschätzt wird
- Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse gewahrt bleiben
- Sie sich auf verlässliche Unterstützung im Pflegealltag verlassen können
Im Fokus: Ihre Lebensqualität
Mit Achtsamkeit und fachlicher Expertise begleite ich Sie durch den gesamten Beratungsprozess – persönlich in Bad Hersfeld oder digital deutschlandweit. Mein Ziel: Ihre Leistungen bleiben erhalten, Ihre Lebensqualität wird gestärkt, und Ihr Pflegealltag bleibt geregelt und würdevoll.
Ihre Vorteile mit CURANDI
- Gesetzlich anerkannte Beratung nach § 37.3 u. 7a SGB XI Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sichern Ihr Pflegegeld dauerhaft.
- Persönlich bei Ihnen zu Hause oder digital Flexibel und bequem – ganz nach Ihrer Lebenssituation.
- Unabhängig, empathisch und rechtssicher Keine wirtschaftlichen Interessen – nur Ihr Bedarf zählt.
- Unterstützung bei Pflegegrad, Pflegegeld und Entlastungsleistungen Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – verständlich und zuverlässig.
„Den richtigen Pflegegrad erreichen – mit fachlicher und menschlicher Unterstützung“
Viele Menschen spüren, dass der bisherige Pflegegrad nicht ausreicht – oder dass ein Erstantrag nicht das abbildet, was im Alltag wirklich benötigt wird.
Im Rahmen der kostenfreien Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die von den Pflegekassen finanziert wird, unterstütze ich Sie dabei, Ihre individuelle Pflegesituation umfassend zu erfassen. Gemeinsam machen wir sichtbar, welche Unterstützung tatsächlich notwendig ist, und halten dies in einem strukturierten Versorgungsplan fest. Dieser dient als wichtige Grundlage für Anträge und Entscheidungen der Pflegekasse.
Für eine weitergehende Begleitung, insbesondere im Widerspruchsverfahren oder bei komplexen Fällen, biete ich zusätzlich eine Unterstützung im Rahmen einer Privatleistung (Selbstzahlerbasis) an.
Wenn Sie die Möglichkeit haben von Ihrer Pflegekassen einen Beratungsgutschein gemäß § 7a SGB XI zu erhalten, sind diese Pflegeberatungen kostenlos:

Allgemeine Pflegeberatung
→ „Orientierung in der Pflegewelt – verständlich, unabhängig und an Ihrer Seite“
Finanzierung / Leistung der Pflegekassen
Pflegegrade
Verhinderungs-; Kurzzeitpflege
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Entlastung von pflegenden Angehörigen
Berufliche Auszeit für pflegende Angehörige

Unterstützung Antragsverfahren
→ „Begleitung beim Pflegegrad-Antrag – Schritt für Schritt zur richtigen Einstufung“

Erstantrag
→ „Den ersten Pflegegrad beantragen – sicher, gut vorbereitet und nicht allein“

Erstantrag oder Höherstufung abgelehnt
→ „Den ersten Pflegegrad beantragen – sicher, gut vorbereitet und nicht allein“

Beratung zu präventiven Maßnahmen
Praktische Hilfen
Ernährung
Mobilitätshilfen
Krankheitsbilder und Medikamente
Präventionen z.B. Sturzprophylaxe
Vorbeugung von Gesundheitsproblemen
Hausnotruf
Pflegehilfsmittel
„Wenn der Pflegegrad nicht passt – einfühlsame Unterstützung im Widerspruch als Privatleistung“
Pflegegrad erhöhen
Diese Fehler führen häufig zu einer zu niedrigen Einstufung:
-
Einschränkungen werden „beschönigt“ dargestellt
-
Betroffene möchten selbstständig wirken
-
Angehörige greifen unbewusst unterstützend ein
-
konkrete Beispiele fehlen
-
Belastungssituationen werden nicht benannt
👉 Entscheidend ist nicht, was theoretisch möglich ist – sondern was im Alltag tatsächlich gelingt.
Häufige Fehler
• Einschränkungen werden verharmlost
• Betroffene wirken zu selbstständig
• Beispiele fehlen
• Belastung wird nicht klar benannt
Was können Sie tun?
-
Gutachten genau prüfen
-
tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darstellen
-
Widerspruch einlegen (Frist beachten!)
-
gezielt vorbereiten auf erneute Begutachtung
Woran erkenne ich eine zu niedrige Einstufung?
Eine Höherstufung kann sinnvoll sein, wenn:
-
der Alltag nicht mehr selbstständig bewältigt werden kann
-
regelmäßige Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität oder Haushalt erforderlich ist
-
Orientierung, Gedächtnis oder Verhalten eingeschränkt sind
-
Angehörige stark eingebunden oder überlastet sind
-
sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat
👉 Wichtig: Viele Einschränkungen werden im Gespräch „verharmlost“ – das wirkt sich direkt auf die Einstufung aus.
Wie ich Sie unterstützen kann
Als Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI unterstütze ich Sie fachlich fundiert bei:
-
der Einschätzung Ihrer individuellen Pflegesituation
-
der Prüfung von MD- oder Medicproof-Gutachten
-
der realistischen Bewertung des Hilfebedarfs
-
der Formulierung eines strukturierten Widerspruchs
-
der Vorbereitung auf eine erneute Begutachtung
Ziel ist es, eine angemessene und realistische Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit zu erreichen.
Pflegeberatung ist nicht gleich Pflegeberatung
Sie sind unsicher, ob ein Widerspruch sinnvoll ist?
Gerne prüfe ich Ihre Situation individuell.
Frequenz und Fristen des Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
| Pflegegrad 1 | Nicht verpflichtend | 1 x pro Halbjahr möglich |
| Pflegegrad 2 | Verpflichtend | 1 x pro Halbjahr möglich |
| Pflegegrad 3 | Verpflichtend | 1 x pro Halbjahr möglich |
| Pflegegrad 4 | Verpflichtend | 1 x pro Halbjahr möglich |
| Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr -Stichtag | 31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12. |
