Beraten Begleiten Betreuen

Starke Wurzeln, sichere Führung

Beraten

Jeder Mensch hat seine eigene Blüte – wir beraten Sie

Begleiten

Gemeinsam begleiten wir Sie in eine strahlende Zukunft

Betreuen

Manchmal braucht es nur eine sanfte Geste, um Hoffnung weiter zu tragen

CURANDI – Ihre Pflegeberatungsstelle in Bad Hersfeld

Beratung für Pflegebedürftige & Angehörige gemäß SGB XI: Leistungen, Anträge, häusliche Pflege.

Anerkannte und unabhängige Pflegeberatungsstelle

100% Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Zur Sicherung der Fortzahlung des Pflegegeldes

Kostenlose Pflegeberatung
für die Betreuung im eigenen Zuhause

Was Sie tun sollten, um Ihr Pflegegeld zu sichern:

Pflegeberatung mit Herz und Fachkompetenz – persönlich bei Ihnen zu Hause oder digital

Um Ihr Pflegegeld dauerhaft zu erhalten, ist eine regelmäßige Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft gesetzlich vorgeschrieben (§ 37.3 SGB XI). Als vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen (GKV) zertifizierte Pflegeberaterin biete ich, Evelin Haas, Ihnen diese Beratungseinsätze persönlich in Ihrer vertrauten Umgebung an – gerne aber auch digital, wenn uns eine größere Entfernung trennt.

Was mich besonders macht?
Ich berate Sie als unabhängige Pflegeberaterin, frei von wirtschaftlichen Interessen eines Pflegedienstes. So ist eine objektive Einschätzung Ihres Pflegebedarfs garantiert – im Sinne Ihrer Ansprüche und Ihrer Lebensrealität.

So stellen wir gemeinsam sicher, dass:

  • Ihr Pflegebedarf korrekt eingeschätzt wird
  • Ihre Ansprüche gewahrt bleiben
  • und Sie sich auf verlässliche Unterstützung verlassen können

Mit Achtsamkeit und fachlicher Expertise begleite ich Sie durch den Beratungsprozess – und sorge dafür, dass Ihre Leistungen nicht gekürzt oder gestrichen werden. Immer im Fokus: Ihre Lebensqualität und ein geregelter Pflegealltag.

Individuelle Pflegeberatung

Pflegeberatung ist für mich eine Herzensangelegenheit. Ich weiß, wie wohltuend es ist, wenn sich Pflegeberater*innen Zeit nehmen – für persönliche Fragen, stille Sorgen und individuelle Bedürfnisse. Ebenso weiß ich, wie wichtig Vertrauen und Kontinuität sind: Viele Menschen wünschen sich eine langfristige Begleitung durch eine vertraute Person.

Daher lege ich besonderen Wert auf persönliche Nähe, Verlässlichkeit und eine einfühlsame Unterstützung – abgestimmt auf die Menschen, die ich begleiten darf.

Denn wahre Fürsorge beginnt dort, wo Herz und Seele sich berühren – und Raum entsteht für Heilung, Zuversicht und inneres Wachstum.

Bei mir sind Sie in guten Händen, denn ich kenne mich aus in

Finanzierung / Leistung der Pflegekassen
• Pflegegrade
• Umbau der Wohnung
• Rechtliche Aspekte
• Pflegehilfsmittel
• Verhinderungspflege
• Betreuungs- und Entlastungsleistungen
• Entlastung von pflegenden Angehörigen
• Berufliche Auszeit für pflegende Angehörige
• Wohnraumanpassung
• Hilfsmittel

Praktische Hilfe
• Ernährung
• Positionswechsel
• Krankheitsbilder und Medikamente
• Präventionen z.B. Sturzprophylaxe
• Reha/Therapie Maßnahmen
• Vorbeugung von Gesundheitsproblemen
• Organisation der Pflege
• Qualität der Pflege
• Hausnotruf
• Hauswirtschaft

Pflegegeldhilfe – Pflegeberatung bei Beantragung eines Pflegegrades

Pflegebedarf erkennen – achtsam & persönlich

Sie fragen sich, ob ein Pflegegrad beantragt, erhöht oder widersprochen werden sollte?

In einem ruhigen, vertrauensvollen Gespräch bei Ihnen vor Ort oder online klären wir gemeinsam:

* ob ein Pflegegrad sinnvoll ist

* ob eine Höherstufung infrage kommt

* oder ob sich ein Widerspruch lohnt

Ich nehme mir Zeit für Ihre Lebenssituation – verständnisvoll, neutral und mit Herz.

 

Pflegeberatung, die stärkt

Pflege bedeutet Veränderung. Damit Sie gut begleitet sind, biete ich auch persönliche Beratungsbesuche an.

Sie erfahren:

* welche Leistungen möglich sind

* wie Sie Entlastung nutzen können

* worauf es im Kontakt mit der Pflegekasse ankommt

Orientierung in jeder Pflegesituation

Ob körperliche Einschränkungen, psychische Belastungen oder Demenz:

Ich unterstütze Sie ganzheitlich – mit Erfahrung, Weitblick und Verständnis. Auch die Kommunikation mit der Pflegekasse übernehme ich gern für Sie.

Pflegeberatung – Ihre Ansprüche erkennen, Unterstützung gestalten

Die Pflegeberatung bietet Ihnen wichtige Informationen zu Ihren Leistungsansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung. Sie kann zudem eine wertvolle Grundlage für die Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad sein – transparent und gut vorbereitet.

 

Nach der Einstufung in einen Pflegegrad empfiehlt es sich, den Beratungsanspruch erneut zu nutzen: So kann der konkrete Unterstützungs- und Betreuungsbedarf gemeinsam ermittelt werden – mit dem Ziel, eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation.

Ablauf der Pflegeberatung

Ein Beratungsbesuch bei CURANDI beginnt stets mit einem offenen Blick auf Ihre aktuelle Pflegesituation. In Ihrem vertrauten Zuhause nehme ich mir Zeit, Ihre Versorgung und Betreuung liebevoll und achtsam einzuschätzen. Es geht nicht nur um Zahlen oder Pflegestufen – sondern um Sie, Ihre Angehörigen und das Miteinander, das die tägliche Pflege trägt.

Dabei begleite ich Sie dabei, zu erkennen, ob Ihre pflegende Bezugsperson die Versorgung sicherstellen kann und ob zusätzliche Unterstützung hilfreich wäre. In diesem Rahmen entstehen konkrete Vorschläge zur Verbesserung und Entlastung – abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Sie brauchen sich dabei um (fast) nichts zu kümmern. Alles, was es braucht, ist ein bisschen Zeit, die wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch verbringen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und planen Sie den Besuch mit Ihrer Pflegeperson ein. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten – kann aber viel Klarheit und neue Möglichkeiten eröffnen.

 

 Als zertifizierte Pflegeberaterin fülle ich die erforderlichen Formulare aus und übernehme die gesamte Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Für Sie ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI völlig kostenfrei – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse oder private Krankenversicherung bereits ab Pflegegrad 1.

Sollte ich zu der Einschätzung kommen, dass Ihre häusliche Pflegesituation nicht gesichert ist, bespreche ich mit Ihnen individuelle Möglichkeiten zur Verbesserung. Je nach Bedarf können das z. B. sein:

  • der Einsatz des monatlichen Entlastungsbetrags (131 €)

  • Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Entlastung der Angehörigen

  • der Bezug von Sachleistungen

  • oder gezielte Wohnraumanpassungen zur Barrierefreiheit und Sicherheit.                                                                                                          Alles, was es dafür braucht, ist ein wenig gemeinsame Zeit – ganz in Ruhe und mit Raum für das, was Ihnen wirklich wichtig ist. Ich bin bei Ihnen. Mit Herz, Achtsamkeit und Klarheit.

Pflegeberatung ist nicht gleich Pflegeberatung

Oft wird der Begriff „Pflegeberatung“ für verschiedene Leistungen verwendet – doch es lohnt sich, genauer hinzusehen: Es gibt zwei wesentliche Formen der Beratung mit unterschiedlichen Zielen und Rahmenbedingungen.

Individuelle Pflegeberatung in Bad Hersfeld: CURANDI als Ihre Pflegeberatungsstelle

CURANDI – Ihre Pflegeberatungsstelle in Bad Hersfeld – bietet eine allgemeine Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI an. Diese Beratung ist freiwillig und richtet sich an Pflegebedürftige sowie Angehörige, die sich grundlegend über Leistungen, Möglichkeiten und Wege im Pflegesystem informieren möchten. Ziel der Pflegeberatung ist es, Orientierung zu geben – beispielsweise bei der Antragstellung, der Auswahl von Unterstützungsleistungen oder bei der Organisation der häuslichen Pflege.

Mit unserer Pflegeberatungsstelle in Bad Hersfeld stehen wir Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite, wenn es darum geht, individuelle Lösungen und Hilfen für Ihre Pflegesituation zu finden.

CURANDI als Pflegeberatungsstelle in Bad Hersfeld bietet diese Form der Beratung an. Diese ist jedoch freiwillig und richtet sich an Pflegebedürftige und Angehörige, die sich grundsätzlich über Leistungen, Möglichkeiten und Wege im Pflegesystem informieren möchten. Sie bietet Orientierung – z. B. zur Antragstellung, zu Unterstützungsleistungen oder zur Organisation der häuslichen Pflege.

Beratungseinsatz / Beratungsbesuch (§ 37.3 SGB XI)

Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Pflegegeld bezogen wird: • Pflegegrad 2 & 3 – alle 6 Monate • Pflegegrad 4 & 5 – alle 3 Monate Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den individuellen Hilfebedarf regelmäßig einzuschätzen.

Gesetzliche Vorgaben zum Beratungsbesuch – was Sie wissen sollten

Der Begriff „Pflegeberatung“ wird im Alltag häufig ungenau verwendet und kann zu Missverständnissen führen. Streng genommen beziehen sich gesetzliche Fristen nicht auf die allgemeine Pflegeberatung, sondern ausschließlich auf den sogenannten Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI.

Pflegegeldempfänger*innen mit Pflegegrad 2 oder höher sind verpflichtet, diesen Beratungsbesuch regelmäßig wahrzunehmen – vorausgesetzt, die Pflege wird nicht durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine professionelle Einrichtung übernommen. Die Besuchsintervalle sind gesetzlich geregelt:

  • Pflegegrad 2 & 3: mindestens alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5: mindestens alle 3 Monate

Die Pflegekasse informiert schriftlich über diese Verpflichtung. Der Beratungsnachweis muss dort fristgerecht eingereicht werden – andernfalls drohen finanzielle Einbußen:

🔸 Bei erster Fristversäumnis: Kürzung des Pflegegeldes um 50 % 🔸 Bei weiterer Versäumnis: vollständige Streichung des Pflegegeldes

Frequenz und Fristen des Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegegrad 1 Nicht verpflichtend 1 x pro Halbjahr möglich
Pflegegrad 2 Nicht verpflichtend 1 x pro Halbjahr möglich
Pflegegrad 3 Nicht verpflichtend 1 x pro Halbjahr möglich
Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr -Stichtag 31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12.
Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr -Stichtag 31.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12.
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