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Buchung und Rechnung
Sie können Ihre Leistung (z. B. Betreuungsleistungen, Verhinderungspflege oder Selbstzahlerangebot) ganz bequem online bezahlen.
Sie erhalten im Anschluss automatisch eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen können – im Rahmen des Entlastungsbetrags (§ 45b SGB XI) oder der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Kostenerstattung
Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen können.
Ich freue mich darauf, Sie bald begleiten zu dürfen.
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